Grund- u. Ersatzversorgung
Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG zum 01.07.2024
Als Betreiber eines Erdgasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG den Grundversorger zum 01. Juli 2024 ermittelt.
Für das gesamte Erdgasversorgungsnetz der Stadtwerke Stadtroda GmbH wurde folgender Grundversorger ermittelt:
Stadtwerke Stadtroda GmbH
Breiter Weg 58
07646 Stadtroda
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Erdgasversorgungsunternehmens gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 und erstreckt sich über das Versorgungsgebiet der Stadt Stadtroda, Ortsteil Gernewitz und Bollberg.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2026.
Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier: Link