Grund- u. Ersatzversorgung
Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG zum 01.07.2024
Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG den Grundversorger zum 01. Juli 2024 ermittelt.
Für das gesamte Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Stadtroda GmbH wurde folgender Grundversorger ermittelt:
Stadtwerke Stadtroda GmbH
Breiter Weg 58
07646 Stadtroda
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 und erstreckt sich über das Versorgungsgebiet der Stadt Stadtroda und den Orten Gernewitz, Hainbücht, Podelsatz und Bollberg.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2026.
Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier: Link
Lastprofile
Im Netzgebiet der Stadtwerke Stadtroda GmbH liefert das synthetische Lastprofilverfahren die Grundlage zur Abrechnung zwischen den Vertragspartnern.
Lastprofile | Bezeichnung |
Haushalt | H0 |
Gewerbe allgemein | G0 |
Gewerbe werktags 8-18 | G1 |
Gewerbe mit starkem bis überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden G2 | G2 |
Gewerbe durchlaufend | G3 |
Laden / Friseur | G4 |
Bäckerei mit Backstube | G5 |
Wochenendbetrieb | G6 |
Landwirtschaftsbetriebe | L0 |
Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft / Nebenerwerbs-Tierzucht | L1 |
Übrige Landwirtschaftsbetriebe |
L2 |
Standardlastprofil WP
Für die Wärmepumpe wird das Standardlastprofil (SLS) WP verwendet.