Technische Mindestanforderungen:
Netzanschlüsse müssen nach den geltenden Vorschriften, insbesondere der DVGW-Regelwerke GW 315, G 459, G 472, DIN 18012, DIN VDE 0100-732 errichtet werden. Es gelten nachfolgende Technische Hinweise (THW Gas), die Sie als pdf-Dokument herunterladen können.
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung:
Anmeldung Netzanschluss
Die Anmeldung eines Netzanschlusses erfolgt im Regelfall durch den vom Anschlussnehmer beauftragten Installateur im Niederdrucknetz mittels Formblatt zum Anschluss an das Versorgungsnetz. Anschlusskunden die nicht mehr aus dem Niederdrucknetz versorgt werden, können die Anmeldung auch auf Firmenkopfbogen unter Angabe der benötigten Leistung, des vorgesehenen Anschlussobjektes (Grundstück) und des gewünschten Inbetriebnahmezeitpunktes machen.
Formular: Anmeldung Netzanschluss Erdgas
Herstellung des Netzanschlusses
Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. Das Interesse des Anschlussnehmers an einer kostengünstigen Errichtung der Netzanschlüsse ist dabei besonders zu berücksichtigen
Für Anschlussnehmer die im Niederdrucknetz angeschlossen sind, gelten die Festlegungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Netzanschluss Erdgas entsprechend NDAV
Die Niederdruckanschlussverordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden: Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Für Anschlüsse von Wohn- und Gewerbeobjekten mit einer Leistungsinanspruchnahme bis ca. 100 kW gilt folgender Ablauf:
Die Errichtung des Hausanschlusses setzt die Anmeldung durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Fachbetrieb des Installateur und Heizungsbauerhandwerks voraus.
Zur Anmeldung zum Anschluss an das Versorgungsnetz ist ein Formblatt zu verwenden. Darüber hinaus wird ein Lageplan mit dem gekennzeichneten Grundstück sowie ein Grundrissplan des Gebäudes mit Angabe des vorgesehenen Anbringungsortes des Hausanschlusses benötigt.
Der Anschlussnehmer erhält einen Netzanschlussvertrag, in dem die Leistungsvorhaltung entsprechend des Antrages bestätigt wird und die Kosten für die Errichtung des Anschlusses, die Inbetriebsetzung sowie ggf. den Baukostenzuschuss ausgewiesen sind. Nach Vertragsbestätigung wird in Abhängigkeit von den erforderlichen Aufwendungen der Anschluss zeitnah durch den Netzbetreiber errichtet.
Für die Ausführung der Kundenanlage gelten die "Technischen Hinweise Erdgas".
Die Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses entnehmen Sie bitte den Ergänzende Bedingungen zur NDAV.
Vertragsanpassung an das EnWG:
Die Stadtwerke Stadtroda GmbH weisen fürsorglich darauf hin, dass nach § 115 Abs. 1, Satz 2 EnWG alle im Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer berechtigt sind, die Anpassung ihres Netzanschlussvertrages (welcher bis dato auf der AVB Gas basierte) an die geänderten rechtlichen Vorgaben entsprechend NDAV zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13. Juli 2005 mit der Stadtwerke Stadtroda GmbH abgeschlossen wurde. Für Netzanschlussverträge die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar. Eine Anpassung dieser Verträge ist demzufolge nicht notwendig.