Antrag Netzanschluss gemäß § 18 EnWG, § 6 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Link: Netzanschlussantrag online

Halten Sie bitte die u.g. Unterlagen digital bereit.

Hier finden Sie gemäß 14e Absatz 2 EnWG den Link zur gemeinsamen Internetplattform VNBdigital.de.

Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Seit März 2019 müssen alle Ladeeinrichtungen beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Mit steigender Zahl an Haushalten und Gewerbebetrieben, die Elektrofahrzeuge betreiben und Laden, wächst die zusätzliche Belastung der Stromnetze, insbesondere im Abschnitt der Niederspannungsnetze

Datenblatt "Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge"

Ladeeinrichtungen bis zu einer Ladeleistung von 2,3 kW

Hierbei handelt es sich üblicherweise um das Laden an einer dafür konzipierten, d.h. durch einen Elektriker geprüften und freigegebenen, Steckdose. Elektrofahrzeuge werden mit einem speziellen Ladekabel (Not-Ladekabel bzw. Schuko-Ladekabel) oder mit einer mobilen Wallbox geladen. Sie begrenzt die Stromabgabe an das Auto aus Sicherheitsgründen auf 2,3 kW Ladeleistung. Gemäß der aktuellen Fassung der Netzanschlussverordnung (NAV) §19 müssen diese beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden.

Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung zwischen 3,7 - 11 kW

Auf Basis der geltenden Niederspannungsanschlussversordnung (NAV)[1], § 19, sind seit März 2019 grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anzumelden. Mit Ladeinrichtungen sind üblicherweise fest installierte Ladeeinrichtungen (Wallboxen) gemeint. Steckbare Ladeeinrichtungen, die z.B. an einer Kraftstromdose/CEE-Steckdose (blau/rot) angeschlossen, müssen in der Regel nicht angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch den beauftragten Elektriker beim Verteilnetzbetreiber. Dieser prüft die Aus- und Belastung im entsprechenden Verteilnetz. In der Regel erhält der Betreiber einen positiven Bescheid und kann die Ladeeinrichtung in Betrieb nehmen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Netzbetreiber Maßnahmen zur Netzverstärkung ergreifen muss, diese Kosten werden anteilig auf den Betreiber des Ladeanschlusses umgelegt. Die Versagung der Inbetriebnahme ist nicht vorgesehen.

Ladeeinrichtungen zwischen 11 und maximal 22 kW Ladeleistung

Soll ein Elektroauto an einer Ladeeinrichtung geladen werden, die maximal 22 kW Ladeleistung zur Verfügung stellen kann, dann ist die Inbetriebnahme dieser Ladeeinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber durch den beauftragten Elektriker zu beantragen und muss genehmigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hausanschluss eine so hohe Ladeleistung zur Verfügung stellt, dafür erweitert werden muss oder ob der Anschluss auf mehrere Ladeeinrichtungen mit geringerer Ladeleistung, z.B. zwei Mal 11 kW, aufgeteilt wird.

Netzanschluss

"Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers". 

Möchten Sie einen Anschluss an unser Verteilnetz, dann wenden Sie sich an einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl. Dieser reicht mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Formulare bei uns ein. Einen ersten Überblick zum Ablauf erhalten Sie auf dieser Seite. Installateure können sich hierüber die einzelnen Dokumente anschauen und herunterladen.

Bei einer Änderung des Anschlusses, egal ob eine elektrische Heizung, eine Leistungserhöhung oder eine Verlegung beziehungsweise Stilllegung erreicht werden soll, sollten Sie sich zusammen mit einem Elektroinstallateur mit uns in Verbindung setzen.

Der Netzanschluss / Hausanschluss gehört ebenso wie der Stromzähler zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke Stadtroda GmbH

Bauherreninfos

Bevor Sie mit dem Bau Ihres Eigenheims oder Gewerbebetriebs beginnen, möchten wir Ihnen hiermit den Ablauf der Herstellung eines Netzanschlusses näherbringen:

1. Schritt

Der Bauherr reicht gemeinsam mit seinem Elektroinstallationsbetrieb die folgenden Unterlagen ein:

- Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und gewünschter Netzanschluss-Trasse

- Grundrissplan mit Angabe des Hausanschlussraumes

- Benötigte Anschlussleistungen bzw. Zählervorsicherungen

- Anzahl der Wohneinheiten, Gewerbe

- Tiefbauarbeiten auf privatem Grund in Eigenleistung ja/nein

- Bemerkungen (spezielle Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen)

- Eigentumsnachweis Grundstück

2. Schritt

Wir prüfen die Unterlagen und erstellen Ihnen ein Angebot zur Errichtung des Netz-/ Hausanschlusses.

3. Schritt

 Sie senden uns das unterschriebene Angebot zurück und wir stecken gemeinsam mit Ihnen und den Tiefbauunternehmen einen Zeitplan zur Realisierung des Netzanschlusses ab.

4. Schritt

Ist der Netzanschluss hergestellt, erhalten Sie von uns eine Abrechnung. Erst nachdem die Abrechnung bei uns bezahlt ist, wird ein Monteur den Hausanschluss in Betrieb nehmen und den Zähler installieren.

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Die stetig komplexer werdende Energieversorgung, gerade auch in den niederen Spannungsebenen durch den anhaltenden Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen, erfordert eine gewisse Disziplin im Hinblick auf den Anschluss und die Unterhaltung von technischen Einrichtungen.

Neben den allgemeinen Festlegungen in der Niederspannungsanschlussverordnung wurden hierfür technische Anschlussregeln (TAR) erarbeitet, welche die Basis für die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers sind.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Stadtroda GmbH müssen Netzanschlüsse (insbesondere Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung einer Stromkundenanlage) nach den jeweils geltenden Vorschriften errichtet werden. Die wichtigsten Anschlussbedingungen sind im folgenden veröffentlicht. Für weitere Auskünfte und Fragen zu den einzelnen Bedingungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Die Errichtung von Anschlüssen und Anlagen sowie das Verlegen von Leitungen erfolgt nach der Baurichtlinie der Thüringer Energie AG.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar

Technische Anschlussregeln für die Niederspannung

Technische Anschlussregeln für die Mittelspannung

Preisblatt

Die Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses entnehmen Sie bitte den Ergänzende Bedingungen zur NAV.

 

Kontaktdaten Stromnetz
Sekretariat: 036428 443-11
Netzanschluss: 036428 443-38
Vertragsmanagement: 036428 443-26
Rechnungsmanagement: 036428 443-36
Datenaustausch: 036428 443-20
Bilanzkreismanagement:  036428 443-20
Fax: 036428 443-35
E-Mail:                              stromnetz@stadtwerke-stadtroda.de
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Störungsnummer: 036428 443-16

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